„Warum heißt es nicht Marmelade?“ oder“ was ist der Unterschied zwischen Konfitüre und Fruchtaufstrich?“
Das sind häufig gestellte Fragen. Ganz genau werden sie von der Europäischen Konfitürenverordnung beantwortet. Aber vereinfacht gesagt bedeutet es, dass man bei der Herstellung von Konfitüren und Marmeladen strengen Auflagen unterliegt und man bei Fruchtaufstrich machen kann, was man will.
Bei Konfitüre und Co ist ein Mindestzuckergehalt vorgeschrieben. Bei einem Fruchtaufstrich ist der Zuckergehalt in der Regel niedriger, dafür wird mit Konservierungsstoffen gearbeitet.
Zucker ist nicht nur zum Süßen da, sondern auch zum Konservieren. Je weniger Zucker, desto kürzer die Haltbarkeit beim geöffneten Glas.
Der Fruchtanteil meiner Produkte ist so hoch wie möglich. Sie bestehen lediglich aus Früchten, Zucker, reinem Apfel-Pektin und einem Bio-Zitronensaft.
Es sind keinerlei künstliche Zusätze wie Sorbinsäure, Zitronensäure, Gelatine, Stärke usw. enthalten.